FAQ Aufwandrechner

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Aufwandrechner und Vertragsverhandlungen. Ist deine Frage nicht dabei? Melde dich unter .

1. Warum braucht es eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Arbeitsschritte in Tagen und Wochen?

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Der Aufwandrechner dient dazu, Aufgaben in Vertragsgesprächen klar zu definieren und eine entsprechende Vergütung sicherzustellen. Dafür ist eine detaillierte Aufstellung einzelner Arbeitsschritte von Bedeutung – vor allem beim Dokumentarfilm, wo der Arbeitsaufwand je nach Art des Projekts stark variieren kann. Diese Aufwandprognose schafft zudem ein Bewusstsein für häufig übersehene Aufgaben und erleichtert während des Projekts die eigene Überprüfung des vereinbarten Aufwands.

2. Woran kann ich mich beim Ausfüllen des Aufwandrechners für die einzelnen Arbeitsphasen orientieren?

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Für Verbandsmitglieder sind in den erweiterten Aufwandrechnern Erfahrungswerte und Bemerkungen als Orientierungshilfe aufgeführt. Die Werte basieren auf realen Projekten sowie auf den ARF-Lohnstudien von 2020 und 2021.

Für die Entwicklung und Regie von Kino-Dokumentarfilmen sind die Empfehlungen aufgrund der grossen Spannbreite des Arbeitsaufwands in wenig bis mittelaufwändige sowie mittel- bis sehr aufwändige Projekte unterteilt. Siehe dazu auch Frage Nr. 7.

Für die Regie von Kino-Spielfilmen können Verbandsmitglieder mittels Eingabe ihrer Mitglieds-ID Fallbeispiele als Orientierungshilfe einsehen.

3. Gibt es einen verlässlichen Durchschnittswert für den Gesamtaufwand? Zum Beispiel 70 Wochen?

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In den Branchenvereinbarungen vom 6. August 2025 empfiehlt der ARF/FDS für die Regie eines Kino-Spielfilms von durchschnittlich 75 Wochen, für die Entwicklung eines Kino-Dokumentarfilms von 40 bis 50 Wochen und für die Herstellung eines Kino-Dokumentarfilms von 75 bis 85 Wochen auszugehen.

Im Bereich des Dokumentarfilms hat sich in Studien des ARF/FDS allerdings gezeigt, dass es beim Arbeitsaufwand signifikante Spannbreiten gibt und zwischen verschiedenen Aufwandkategorien unterschieden werden muss. Siehe dazu Frage Nr. 7.

4. Wie viele Stunden gelten als ein Arbeitstag?

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Grundsätzlich gilt ein Richtwert von 8 bis 10 Arbeitsstunden pro Tag. In Anlehnung an die Praxis des SSFV empfehlen wir, für einen Drehtag mit 10 Stunden zu rechnen. Arbeitstage für organisatorische oder konzeptionelle Aufgaben sowie für Postproduktion und Schnitt umfassen in der Regel 8 Stunden. Über den Verlauf des Projekts gleichen sich diese zeitlichen Unterschiede auf den genannten Richtwert aus.

5. Zählen Reisetage als volle Arbeitstage?

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Detaillierte Regelungen bezüglich Reisen müssen projektspezifisch mit der Produktion vereinbart werden. Grundsätzlich wird ein Reisetag zu 60 % als Arbeitstag angerechnet, sofern er analog zu den üblichen Regelungen für die Crew gehandhabt wird. Nutzt die Regie den Reisetag jedoch vollständig für Projektarbeiten, sollte er zu 100 % angerechnet werden.

6. Was soll ich tun, wenn die Produktion ein maximales Zeitlimit für einen Arbeitsschritt oder eine ganze Arbeitsphase vorgibt?

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Wir empfehlen, ein vorgegebenes Zeitlimit mit den Erfahrungswerten in den erweiterten Aufwandrechnern oder den Fallbeispielen für Spielfilme abzugleichen. Bei stark abweichenden Limiten können Mitglieder unter vom Verband zur vorgeschlagenen Anzahl Arbeitstage beraten werden.

Grundsätzlich darf der plausibel kalkulierte Aufwand eines Arbeitsschritts nicht unbegründet und ersatzlos gekürzt werden. Falls die Produktion die errechnete Anzahl Arbeitstage als zu hoch erachtet, gilt es zu prüfen, ob dieser Aufwand auf andere Weise reduziert werden kann – etwa, indem bestimmte Aufgaben in gegenseitigem Einvernehmen von anderen Mitarbeitenden übernommen werden.

7. Warum wird bei den Angaben im erweiterten Aufwandrechner zwischen wenig aufwändigen, mittelaufwändigen und sehr aufwändigen Dokumentarfilmen unterschieden?

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Aus der ARF-Studie „Erfolg hat seinen Preis“ (2021) geht hervor, dass der Arbeitsaufwand im Dokumentarfilm je nach Projekt stark variiert. Zur Orientierung ist es daher sinnvoll, die Aufwandberechnung in verschiedene Kategorien zu unterteilen, anstatt sich auf weniger aussagekräftige Durchschnittswerte oder grosse Spannweiten zu stützen.

Wenig aufwändige Dokumentarfilme benötigten gemäss ARF-Studien mindestens 46 Tage für die Entwicklung, mindestens 34 Tage für den Dreh und mindestens 116 Tage für Schnitt und Postproduktion.

Mittelaufwändige Dokumentarfilme beanspruchten zwischen 90 und 340 Tagen für die Entwicklung, zwischen 60 und 93 Tagen für den Dreh sowie zwischen 158 und 440 Tagen für Schnitt und Postproduktion.

Sehr aufwändige Dokumentarfilme nahmen bis zu 565 Tage für die Entwicklung, bis zu 97 Tage für den Dreh und bis zu 477 Tage für Schnitt und Postproduktion in Anspruch.

8. Was passiert, wenn der geplante Aufwand nicht der erwartbaren Projektfinanzierung entspricht?

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Stellt sich während der Finanzierungsphase heraus, dass der geplante Aufwand und die angemessene Vergütung nicht mit dem verfügbaren Budget vereinbar sind, kann mit der Produktion eine Rückstellung festgelegt werden, wobei in diesem Fall ein Zuschlag oder eine höhere Erlösbeteiligung vorzusehen ist. Für Mitglieder ist dies im erweiterten Aufwandrechner auf der letzten Seite der Lohnberechnung erläutert.

9. Wie schätzt man im Vorfeld den Aufwand für die Filmpromotion und die Auswertungsphase ein?

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Die Handhabung der Promotions- und Auswertungsphase ist zurzeit in Diskussion – eine verbindliche Branchenvereinbarung liegt noch nicht vor. Als Faustregel gilt, dass im Regievertrag die Weltpremiere, drei Premieren in verschiedenen Landesteilen sowie ein Promotionstag mit Interviews enthalten sein sollten.

Der weitere Aufwand für die Promotion und Auswertung hängt vom Erfolg des Films ab – anfallende Arbeitstage sind für diese Phasen im Voraus häufig schwer planbar. Wir empfehlen daher, den Umgang mit zusätzlichen Einsätzen vertraglich festzuhalten und dafür einen Tagesansatz von mindestens CHF 300.– zu vereinbaren.

10. Was ist zu beachten, wenn für einen Dokumentarfilm in der Entwicklungsphase bereits Regiearbeiten anfallen?

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Regie- und Dreharbeiten sind zur Materialsicherung und für die Erstellung eines Trailers oder Teasers häufig bereits in der Entwicklungsphase nötig. Sie sollten im Aufwandrechner für die Entwicklungsphase unbedingt eingeplant und festgehalten werden. Ergibt sich nach Abschluss der Finanzierungsphase, dass diese Regiearbeiten nicht durch das Entwicklungsbudget gedeckt werden können, müssen sie in den Aufwandrechner für die Herstellungsphase übertragen und später vergütet werden.

11. Was muss ich bei einer Co-Regie beachten?

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Eine Co-Regie bietet den Vorteil vereinter Expertise und kreativer Vielfalt. Der damit verbundene Aufwand für Kommunikation und Koordination sollte in den Aufwandrechner einfliessen und bei Lohnverhandlungen berücksichtigt werden.

Zudem sollten im Vertrag oder spätestens bei Abschluss der Arbeit die anteiligen Aufwände festgehalten sein: Sie bilden in der Regel die Grundlage für die Aufteilung der Urheberrechtsvergütungen der Verwertungsgesellschaften, der Succès-Gelder sowie der Credits. Der Vertrag sollte ausserdem vorsehen, dass bei Ausstieg einer Regisseurin oder eines Regisseurs der verbleibende Lohn denjenigen Regisseur:innen zufällt, die das Werk fertigstellen.

12. Wie gehen wir als Co-Autor:innen mit der Berechnung des Aufwandes und der Vergütung um?

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Eine Co-Autorschaft bietet den Vorteil vereinter Expertise und kreativer Vielfalt. Der damit verbundene Aufwand für Kommunikation und Koordination sollte bei der Honorarvereinbarung berücksichtigt werden. Bei Pauschalhonoraren ohne detaillierte Aufwandberechnung empfehlen wir, das Honorar bei zwei Autor:innen um bis zu 20 % zu erhöhen, um auch die doppelten Sozialabgaben und Betriebskosten einer Co-Autorschaft abzudecken. Bei Honorarverhandlungen auf Basis des Aufwandrechners kann die zusätzliche Zeit für Kommunikation und Koordination in der Aufwandschätzung festgehalten werden und die Sozialabgaben und Betriebskosten in das vereinbarte Honorar einfliessen.

Zudem sollten im Vertrag oder spätestens bei Abschluss der Arbeit die anteiligen Aufwände festgehalten sein: Sie bilden in der Regel die Grundlage für die Aufteilung der Urheberrechtsvergütungen der Verwertungsgesellschaften, der Succès-Gelder sowie der Credits. Der Vertrag sollte ausserdem vorsehen, dass bei Ausstieg einer Autorin oder eines Autors das verbleibende Honorar denjenigen Autor:innen zufällt, die das Werk fertigstellen.

13. Was ist bei dokumentarischen Langzeitstudien besonders zu beachten?

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Neben der längeren Drehzeit erfordern bei dokumentarischen Langzeitstudien auch die Betreuung der Protagonist:innen sowie die Aufrechterhaltung der Kontakte zusätzlichen Zeitaufwand. Darüber hinaus muss der erhöhte Zeitbedarf für die Sichtung des Materials und den Schnitt berücksichtigt werden.

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