Info Mitgliedschaft

Mit Deiner Mitgliedschaft unterstützt Du unser Engagement für die Schweizer Regisseur:innen und Drehbuchautor:innen. Du ermöglichst es uns, die Interessen unserer Berufe bei verschiedenen Institutionen und Kommissionen zu vertreten, für bessere Rahmen- und Arbeitsbedingungen zu kämpfen und die kulturelle Vielfalt zu verteidigen. Jedes Mitglied ist für uns wichtig und ermutigt uns, unsere Arbeit fortzusetzen.

Unsere Mitglieder profitieren von einem breiten Dienstleistungsangebot und haben die Möglichkeit, sich auf unserer Website mit ihrem Profil zu präsentieren. Damit möchten wir auch die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen unseren Mitgliedern sowie mit anderen Kulturschaffenden fördern.

Es existieren vier verschiedene Grundformen von Mitgliedschaft, mit denen wir nicht nur generationen- und spartenübergreifende Beziehungen in der Branche fördern möchten, sondern auch die Sichtbarkeit der Autorenproduzent:innen verbessern wollen.

→ In den ersten drei Jahren der Mitgliedschaft ist der Mitgliederbeitrag um 50% reduziert und beträgt nur 250.– pro Jahr. Dasselbe gilt auch dauerhaft für Mitglieder, die belegen können, dass sie bereits Vollmitglied in einem ausländischen Schwesterregie- und -autor:innenverband sind. ←

Reguläres Mitglied

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Voraussetzung für die Aufnahme in den Verband ist eine professionelle Tätigkeit als Filmurheber:in in den Bereichen Regie, Drehbuch oder Autorenproduktion. Die filmische Tätigkeit bildet die ökonomische Existenzgrundlage und macht mindestens 50% des Verdienstes aus. Mindestens ein Film muss öffentlich aufgeführt worden sein (Kino, Festival, Fernsehen). Dabei sind Spiel-, Dokumentar-, Kurz-, Animations-, Experimentalfilme und Serien zulässig, wichtig sind unabhängige Produktionsbedingungen. In Fällen von Co-Drehbuchautorenschaft oder Co-Regie wird die Rechteaufteilung unter den Autor:innen als Massstab genommen, und zwar muss die antragsstellende Person nachweislich mind. 50% der Rechte innehaben.

Regelung Mitgliederbeitrag nach Eintrittsdatum im Anwärterjahr (reguläre Mitgliedschaft)

Damit die Anwärter:innen sofort von den Verbandsdienstleistungen (Cinébulletin-Abo, Akkreditierungen, Mitglieder-Info) profitieren können und unsere Unkosten gedeckt sind, hat die Generalversammlung 2001 einen Unkostenbeitrag eingeführt. Dieser wird vom Zeitpunkt der Gesuchsbestätigung durch den Vorstand abhängig gemacht und richtet sich dabei nach den Festivalterminen, für welche der Verband die Akkreditierung übernimmen. Die genauen Informationen dazu finden Sie im Mitgliederreglement.

Nachwuchsmitglied

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Durch den Vorstand als «Nachwuchsmitglieder» aufgenommen werden können natürliche Personen, welche:

  • über einen Abschluss einer anerkannten Filmschule verfügen
  • oder den Nachweis erbringen, dass sie an einem Abschlussfilm bzw. an einem Drehbuch im Rahmen eines Abschlusses an einer anerkannten Filmschule arbeiten,
  • oder welche alternativ die öffentliche Vorführung eines ersten eigenen Films bzw. eines ersten eigenen verfilmten Drehbuchs nachweisen können
  • oder eine Anstellung in einem Writers’ Room oder das Vorliegen eines Drehbuchvertrags nachweisen können

Der Antrag auf Nachwuchsmitgliedschaft ist innerhalb 5 Jahren ab Erfüllen einer der genannten Voraussetzungen möglich und ab dann auf 5 Jahre befristet. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand (kein GV-Beschluss nötig). Die Prüfung der Gesuche findet anlässlich der nachfolgenden Vorstandssitzung statt (siehe Kalender Webseite).

Der jährliche Beitrag für Nachwuchsmitglieder beträgt CHF 100.–.

Sofern ein Nachwuchsmitglied ordentliches Mitglied werden will, müssen die Aufnahmebedingungen für ordentliche Mitglieder erfüllt sein und ein Antrag auf Vollmitgliedschaft gestellt werden.

Assoziiertes Mitglied

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ARF-Vollmitglieder mit eigener Produktionsfirma, die nicht bereits in einem Produzentenverband Mitglied sind, können Ihre Firma beim ARF/FDS für eine assoziierte Mitgliedschaft anmelden. Eine entsprechende E-Mail ans Sekretariat mit einer Kopie des HR-Auszugs genügt.

Die Vorteile einer assoziierten Mitgliedschaft sind insbesondere die Möglichkeit, Angestellte bei der Pensionskasse vfa/fpa anmelden zu können. Zudem stärkt es den Verband, wenn viele Mitglieder ihre Produktionsfirmen beim ARF/FDS assoziieren.

Die Anmeldung zum assoziierten Mitglied ist mit keinerlei Verpflichtungen oder Kosten verbunden. Mehr Infos zur assoziierten Mitgliedschaft finden sich in unseren Statuten.

Unsere assozierten Mitglieder (Firmen)

Passivmitglied

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Passivmitglieder sind ehemalige Vollmitglieder, die den Mitgliederbeitrag temporär nicht bezahlen können. Sie bezahlen während eines nach Absprache mit dem Sekretariat festgelegten Zeitrahmens einen reduzierten Beitrag von CHF 125.- und erhalten weiterhin sämtliche Informationen und Einladungen, jedoch keine Extra-Dienstleistungen (Festivals, Rechtsberatung). Sie sind an der GV nicht stimm- oder wahlberechtigt.
In die Kategorie Passivmitglieder fallen auch ehemalige Vollmitglieder, die vor der GV 2020 pensioniert wurden und keine Beiträge mehr leisten möchten.


Vorteile der Mitgliedschaft


Wir bieten eine breite Palette an wichtigen und wertvollen Dienstleistungen, die es unseren Mitgliedern erlaubt, sich in der Filmbranche zu vernetzen, informiert zu bleiben oder auch ihre Rechte gegenüber Dritten geltend zu machen. Und umgekehrt gewinnen wir dank unseren Mitgliedern an Stärke, um gegenüber Öffentlichkeit und Behörden die Interessen der Filmschaffenden zu vertreten.

Information und Sensibilisierung:

  • Regelmässige Information in film-, kultur- und berufspolitischen Belangen
  • Kostenloses Abonnement der Zeitschrift der Schweizer Film- und Audiovisionsbranche Cinébulletin
  • Engagierte und professionelle Vertretung Deiner Interessen gegenüber staatlichen und regionalen Förderern sowie dem Fernsehen, in der Politik und in der Öffentlichkeit, u.a. durch Mitarbeit in Film- und Kulturdachverbänden und bei Vernehmlassungen

Recht und soziale Sicherheit:

  • Auskunft, Dokumentation, Beratung und Abklärungen sowie Vermittlung an zuständige Organe bei Fragen im Zusammenhang mit dem Filmschaffen
  • Rechtsschutz- und Prozessfonds: Im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Filmautor:in kann juristische Beratung in Anspruch genommen werden. Ist der Konfliktgegenstand von allgemeinem Interesse für die Verbandsmitglieder, kann dem Vorstand ein Gesuch um Prozessunterstützung gestellt werden (siehe Merkblatt).
  • Einsatz für die soziale Absicherung von Kulturschaffenden u.a. über die Mitgliedschaft des ARF/FDS im Stiftungsrat der Vorsorgestiftung Film und Audiovision vfa/fpa.

Wahrnehmung und Vernetzung:

  • Persönliche Plattform auf unserer Website: Jedes Mitglied wird im Rahmen der Verbandshomepage vorgestellt.
  • Organisation von Veranstaltungen und Rencontres sowie ideelle und finanzielle Unterstützung von Projekten und Aktionen für das unabhängige Filmschaffen.

... und darüber hinaus:

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