«Lex Netflix»: Die Filmbranche atmet auf
Die Kulturkommission des Nationalrats spricht sich für eine wirksame «Lex Netflix» aus. Künftig sollen demnach nicht nur TV-Stationen, sondern auch Streamingdienste 4% ihrer Einnahmen wieder in hiesige Filme investieren, wie es in den meisten Ländern Europas üblich ist. Die Filmbranche fordert den Nationalrat nun auf, in der Herbstsession mitzuziehen.
«Wir begrüssen, dass die Kulturkommission des Nationalrats für gleich lange Spiesse für die heimische Filmindustrie sorgen will», sagt Barbara Miller, Präsidentin ARF/FDS Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz, zum Entscheid. Und auch Heinz Dill, Präsident SFP Schweizerischer Verband der Filmproduzenten, ist überzeugt: «Die vom Bundesrat vorgeschlagene Investitionspflicht würde die Branche dabei unterstützen, sich der internationalen Konkurrenz zu stellen und vermehrt auch Produktionen zu exportieren. Und das erst noch ohne Steuergelder, sondern dank international üblichen Verpflichtungen.»
Wer Filme und Serien zeigt, soll auch in diese investieren: Das ist der Sinn des neuen Filmgesetzes, das der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Bereits heute sind Schweizer TV-Sender verpflichtet, 4% ihrer Einnahmen in Schweizer Filme und Serien zu investieren. Künftig sollen auch Streaming-Plattformen sowie ausländische Werbefenster ins Schweizer Filmschaffen investieren.
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen 4% sind dabei im internationalen Vergleich nicht hoch, aber für die ganze Schweizer Filmbranche enorm wichtig: «Wenn die Nachbarländer bedeutsame Investitionsverpflichtungen kennen, die Schweiz aber nicht, dann sind wir Schweizer Filmschaffenden benachteiligt und werden im Prozess teils von Beginn an vergessen», sagt Elena Pedrazzoli, Co-Präsidentin GARP Gruppe Autoren, Regie, Produktion. «Gerade für Serien sind wir auf internationale Koproduktionen angewiesen - diese lassen sich oft nicht alleinig mit Schweizer Budgets stemmen», fügt Jean-Marc Fröhle, Filmproduzent und Co-Präsident der IG unabhängige Schweizer Filmproduzenten, an.
Der Gesetzesvorschlag wird am 16. September in der Herbstsession nun erneut vom Nationalrat behandelt, der sich vor einem Jahr noch für eine Aushöhlung des Gesetzes und eine Investitionspflicht von lediglich 1% ausgesprochen hatte. Die Schweizer Filmschaffenden fordern, dass sich der Nationalrat nun ebenfalls auf die Absicht des Gesetzes rückbesinnt und dafür sorgt, dass das Schweizer Filmschaffen nicht benachteiligt wird.
Details zu den den Stimmverhältnissen in der Kommission sind der Medienmitteilung der WBK-N (2. Abschnitt) zu entnehmen.