«Unsere Filme überleben uns!»

Wie können wir mit einer sinnvollen Nachlassregelung bewirken, dass unsere Filme auch nach unserem Tod genutzt werden können? Und wieso sollten wir uns darüber Gedanken machen?

Nur bei einer frühzeitigen Nachlassregelung können wir bewirken, dass:
- unsere Filme auch nach unserem Ableben weiter genutzt werden können
- unsere dereinstigen Erb:innen nicht mit juristischen Fragen kämpfen müssen

An mehreren Sitzungen haben ARF-Mitglied Dieter Fahrer und Vertreter:innen von Suissimage, SFP, GARP, ARF/FDS, BAK, Cinémathèque und Kinemathek Lichtspiel die wichtigsten Fragen geklärt und einen Leitfaden für Rechteinhabende entwickelt, den sie anlässlich der Solothurner Filmtage (Samstag 22. Januar 2022, 11.30-12.30 im Uferbau) auf einem Panel präsentieren und diskutieren werden.

Podiumsteilnehmer:innen:

  • Franziska Reck (Produzentin)
  • Aline Schmid (Produzentin)
  • Dieter Fahrer (Regisseur/Produzent)
  • Frédéric Maire (Direktor Cinémathèque suisse)
  • Salome Horber (Leiterin Rechtsdienst SUISSIMAGE)

Im Saal in Vertretung der Kinemathek Lichtspiel anwesend: David Landolf (Direktor) und Brigitte Paulowitz (Filmrestauratorin, Leiterin Filmsammlungen).
Moderation: Tatjana Simeunović
(mit Simultanübersetzung d-f-d)

Einladungsbrief

Programmierung Solothurn

Location: Uferbau
Adresse: Solothurn

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