Verbesserte Regelung für Betreuungskosten: Erfolg für den ARF/FDS und Cinésuisse

Das Gender Ressort des ARF/FDS und die AG Gender von Cinésuisse können das BAK von einer Anpassung der Betreuungsregelung überzeugen.

Seit dem Förderungskonzept 2021-2024 des BAK können Betreuungskosten, die während Dreharbeiten anfallen, angegeben werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um vorwiegend weibliche Filmschaffende zu unterstützen, die oft mit Care-Arbeit neben dem Beruf belastet sind. Neu können auch Betreuungskosten, die vor und nach der Drehzeit stattfinden, angerechnet werden. Die Betreuungskosten gelten nun auch für mehrtägige Dienstreisen und für vereinbarte, überdurchschnittlich arbeitsintensive Phasen, wie die Vor- und Postproduktion. Die neue Regelung ist ab sofort gültig.

Das neue Reglement ist hier verfügbar.

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