Ja sagen statt absagen – ARF/FDS sagt JA zum Covid-19-Gesetz

An der Abstimmung vom 28. November 2021 stimmen wir auch über wesentliche Verbesserungen bei den Unterstützungsmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie für den Kulturbereich ab.

Mit folgenden wichtigen Anpassungen stellt das ergänzte Covid-19-Gesetz jetzt eine optimale Grundlage dar, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie lindern zu helfen und die kulturelle Vielfalt in der Schweiz zu erhalten:

  • Die Ausweitung der Härtefallhilfe für Unternehmen, die wegen der Pandemie vorübergehend schliessen mussten oder starke Umsatzeinbrüche erlitten.
  • Selbstständige, die den Corona-Erwerbsersatz brauchen, müssen dafür nur noch 30% Umsatzeinbussen nachweisen (vorher: 40%!).
  • Freischaffende Künstlerinnen und Künstler (weder selbstständig noch fest angestellt, sondern immer pro Projekt mit zeitlich befristeten Arbeitsverträgen angestellt) können auch Ausfallentschädigungen beantragen, dies war bis zum März 2021 nur für Selbstständige möglich.
  • Entschädigungen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung, die wegen Corona nicht stattfinden konnten oder können.
  • Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, um Kündigungen zu verhindern und Arbeitsplätze zu retten.

Gegen diese wesentlichen Verbesserungen wurde das Referendum ergriffen. Der Widerstand der Initianten des Referendums, darunter die sogenannten «Freunde der Verfassung», das Netzwerk Impfentscheid, das Aktionsbündnis Urkantone und die Junge SVP, basiert v.a. darauf, dass das Parlament dem Bundesrat im März 2021 den Auftrag für die Schaffung des Covid-Zertifikats erteilt hat. Es wird eine übermässige Machtfülle des Bundesrates moniert, sowie gegen eine angebliche Massenüberwachung durch das Contact-Tracing nebst der angeblichen Diskriminierung von ungeimpften Personen.

Für den Vorstand des ARF/FDS überwiegen hingegen die positiven Aspekte des angepassten Covid-19-Gesetzes und wir erachten das Covid-Zertifikat für den Filmbereich als essenziell, weil:

  • es Reisen ins Ausland ermöglich, vor allem in die benachbarten EU-Länder, und somit die Grundlage schafft, dass Schweizer Kulturschaffende wieder ihren internationalen Tätigkeit nachgehen können,
  • es im Inland Kulturveranstaltungen mit mehr Publikum wieder ermöglicht und so die langsame Rückkehr zu einem regulären Kulturbetrieb fördert,
  • es die Schutzmassnahmen für Dreharbeiten reduziert und somit Zusatzkosten und zeitlichen Mehraufwand reduziert sowie die Risiken von Drehabbrüchen senkt.

Auch wenn der Bundesrat im August die Normalisierungsphase ausgerufen hat, ist die Schweizer Kultur noch weit von der Normalität entfernt. Für die Kulturbranche ist klar, dass es die Verlängerung der Unterstützungsmassnahmen mindestens bis Ende 2022 braucht, um unwiederbringlichen Schaden abzuwenden. Darüber wird aber erst nach der Abstimmung im Parlament diskutiert. Für die Erholungsphase braucht die Kulturbranche zwingend die optimale Grundlage, die mit den Verbesserungen des Parlaments im März 2021 geschaffen wurde. Nur so kann sie die Pandemie überstehen.

Deswegen schliesst sich der Vorstand des ARF/FDS dem JA des Kulturdachverbandes Suisseculture an und begrüsst die Verbesserungen des Covid-19- Gesetzes am 28. November 2021.

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