Geschichte, Leitbild und Statuten

Den ARF/FDS gibt schon über 60 Jahre, und er wächst stetig. Wie er entstanden ist und wofür er heute noch steht, kannst Du hier nachlesen.

Geschichte

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Der ARF/FDS wurde 1962 in der Romandie gegründet und lange Zeit „l’Association“ genannt. Anlass war das sich in Beratung befindende neue Filmgesetz und die darin vorgesehene Filmförderung, auf die die Filmschaffenden Alain Tanner, Claude Goretta, Walter Marti, Jean-Jacques Lagrange, Henry Brandt, François Bardet und Jean-Louis Roy Einfluss nehmen wollten. Aus der Deutschschweiz stiess drei Jahre später Alexander J. Seiler dazu. Hauptanliegen der Gründer war der von der „Nouvelle Vague“ beflügelte neue Autorenfilm, die Stärkung der neuen Generation von Schweizer Filmschaffenden und der Kampf um den Zugang zum Kino, der dem neuen Schweizer Film durch das von Lichtspieltheatern und Verleihern beherrschte Marktkartell zunächst verwehrt blieb.

Ende der sechziger Jahre kam June Kovach als erste Frau dazu und in den Siebzigern zog der Schweizer Dokumentarfilm und die ersten neuen Spielfilme das Publikum in den Bann. Der Verband etablierte sich gesamtschweizerisch als „Verband schweizerischer Filmgestalterinnen und Filmgestalter“. Er setzte sich erfolgreich für die Rechte der Autorinnen und Autoren, für die Garantie der künstlerischen Freiheit und für ein adäquates „Rahmenabkommen“ mit dem Schweizer Fernsehen ein. An allen filmpolitischen Errungenschaften war der 1996 umbenannte „Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz“ aktiv mitbeteiligt: Bei der Einführung der erfolgsabhängigen Filmförderung, bei der der Verband auf der Mitbeteiligung von Autorschaft und Regie bestand, ebenso wie bei der Ausarbeitung des pacte de l’audiovisuel, der Neugestaltung der Filmförderung durch die von Bundesrat Burkhalter angeordnete „Fazilitation“ sowie den gemeinsam mit der Branche erarbeiteten Musterverträgen. Dem wiederkehrenden Bestreben, die Förderung dem quantitativen Erfolgsprinzip zu unterwerfen, hielt der Verband mit Erfolg das Prinzip der Vielfalt und des kulturellen Erfolgs entgegen. Zusammen mit den europäischen Partnern trat er bei den WTO-Verhandlungen vehement für die „Exception Culturelle“ ein.

Diese Errungenschaften verteidigt der ARF/FDS bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Streaming-Zeitalter – ohne sich den Chancen, die die Digitalsierung bietet, zu verschliessen.

Leitbild

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Position

Der ARF/FDS setzt sich für ein eigenständiges, national und international präsentes professionelles Schweizer Filmschaffen sowie für eine vielfältige Schweizer Filmkultur ein. Nebst den fiktionalen und dokumentarischen Kinofilmen engagiert sich der Verband für alle Arten von kulturell wertvollen Filmproduktionen: von Kurzfilmen über TV-Filme und Serien bis hin zu neuen, innovativen Formaten. Der ARF/FDS verfolgt die technologische Entwicklung in der Filmproduktion und -auswertung kontinuierlich und gestaltet diese aktiv mit. Dem Verband gehören unabhängige professionelle Regisseur:innen, Drehbuchautor:innen sowie Autorenproduzent:innen an, die in der Schweiz leben und arbeiten bzw. einen biografischen Bezug zur Schweiz haben. Ebenso Nachwuchskräfte aus diesen Bereichen.
Der ARF/FDS ist vom Bundesamt für Kultur (BAK) als Berufsverband professioneller Kulturschaffender anerkannt und wird durch Mitgliederbeiträge und Zuwendungen von öffentlichen und privaten Stellen finanziert. Der Verband ist gemeinnützig sowie politisch und konfessionell neutral.

Mission

Der ARF/FDS vertritt die künstlerischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen aller unabhängigen Schweizer Filmschaffenden. Er trägt zur Stärkung und Sichtbarkeit der Autorenschaft und der Urheberposition im Entwicklungs- und Herstellungsprozess und in der Filmauswertung bei. Der ARF/FDS unterstützt und beteiligt sich an Aktivitäten, welche die Entwicklung des Schweizer Filmschaffens und des Films in der Schweiz fördern. Er setzt sich für die nationale und internationale Ausstrahlung und Vernetzung der schweizerischen Filmproduktion ein und kämpft für die Gleichstellung der Geschlechter innerhalb der Filmbranche.
Der ARF/FDS ist für die Bereiche Filmregie und Drehbuch erster Ansprechpartner von Behörden, politischen Organisationen und Kulturinstitutionen und Medien im In- und Ausland. Er bietet eine Informationsplattform und fördert die Kontakte, den Erfahrungsaustausch und die Solidarität unter Film- wie auch mit Kulturschaffenden aus anderen Sparten.
Der Verband berät Filmschaffende in rechtlichen, sozialen und finanziellen Fragen. Er bietet Hilfestellungen bei praktischen Fragen und informiert kontinuierlich über relevante Themen. Der ARF/FDS verfolgt seine Ziele engagiert, transparent und im steten Dialog mit seinen Partnern und Mitgliedern, welche über die Grundlagen der Verbandspolitik an der Generalversammlung entscheiden.

Vision

Das Ziel der Aktivitäten des ARF/FDS ist die nationale und internationale Anerkennung der Diversité culturelle, die Stärkung der Urheberposition, der Autorenschaft sowie die Wahrung der Urheberrechte. Der ARF/FDS trägt dazu bei, dass die Rahmenbedingungen für das Schweizer Filmschaffen optimiert werden: durch klare Spielregeln, einfache Strukturen und eine Harmonisierung der verschiedenen Filmförderstellen. Ziel ist, Vertrauen und Transparenz in der Zusammenarbeit mit den Förderstellen zu schaffen sowie kulturelle und kreative Entfaltungsmöglichkeiten in allen Bereichen zu fördern.
Der Reichtum der vier Sprachregionen in der Schweiz soll sich auch im Filmschaffen spiegeln, die sprachregionale Förderung und deren Gleichberechtigung ist ein Kernanliegen des Verbandes. Von der nationalen Filmförderung fordern wir daher eine kulturell und auf Qualität ausgerichtete Filmpolitik, die das kreative Potenzial in seiner Vielfalt stärkt, künstlerische Risikobereitschaft fördert und die arbeitsrechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen der Filmschaffenden verbessert. Zusammen mit den Förderinstitutionen und unter Einbezug der Produzentenverbänden etabliert der ARF/FDS verbindliche und ihrer Bedeutung im Filmherstellungsprozess angemessene Entschädigungsgrundlagen für Regisseur:innen und Drehbuch:autorinnen.

Organisation

Der ARF/FDS verfügt über einen breit abgestützten, die verschiedenen Genres, Sprachregionen, Generationen und Geschlechter repräsentierenden Vorstand. Die Vorstandsmitglieder sind alle selbst aktive Regisseur:innen oder Drehbuchautor:innen und kennen die Anliegen und Probleme der Filmschaffenden aus dem Berufsalltag. Sie stellen ihre Spezialkenntnisse in ihrem Engagement in thematischen Ressorts dem Verband, seinen Mitgliedern und allen Schweizer Filmschaffenden zur Verfügung. Diverse ARF/FDS-Interessengruppen bündeln regions- oder sachspezifische Anliegen und erarbeiten – unter Einbezug von Vorstandsmitgliedern – Grundlagen in ihren Tätigkeitsfeldern. Die Interessengruppen stehen auch für filmschaffende Nicht-Mitglieder offen.
Die Geschäftsstelle setzt sich aus motivierten und fachkompetenten Mitarbeitenden zusammen, die sich kontinuierlich weiterbilden. Die Zusammenarbeit basiert auf gegenseitiger Wertschätzung und Respekt. Der ARF/FDS verpflichtet sich zu einem zweckmässigen und sorgfältigen Umgang mit den zur Verfügung gestellten privaten und öffentlichen Geldern. Er handelt dabei weitsichtig und wirkungsorientiert. Der Verband verfügt über effiziente, zeitgemässe und für seine Aufgaben zugeschnittene Strukturen und Kommunikationsmittel.

Statuten

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Die Statuten des ARF/FDS (Stand Mai 2021) als pdf.

50 Jahre ARF/FDS - Ein Liebesfilm

Im Jahr 2012 feierte der Verband seinen 50. Geburtstag mit verschiedenen Anlässen und produzierte einen Trailer, der in Schweizer Kinos gezeigt wurde:

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